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Leistungen im Bereich Effizienz

Energieaudit nach der DIN EN 16247

Das Energieaudit nach der DIN EN 16247 ist eine Bestandsaufnahme und eine energetische Bewertung des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs. Es verschafft Unternehmen einen verlässlichen Überblick über den Status Quo der Energienutzung – sowohl in Hinblick auf den Verbrauch als auch auf den Ort, wo dieser entsteht. Daraus lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz samt Wirtschaftlichkeitsberechnung ableiten.

Deshalb ist ein Energieaudit für jedes Unternehmen sinnvoll, unabhängig von Art und Größe. Die Ergebnisse helfen, die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken.

Ein weiterer Vorteil für Unternehmen liegt darin, dass im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1) das Energieaudit durch das BAFA gefördert wird. Konkret bring das für KMU oder große Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von max. 500.000 kWh/Jahr eine Erstattung von 80 %, maximal jedoch 6.000 €, der Beratungskosten. Natürlich sagen wir Ihnen, wie Sie diese Förderung optimal ausschöpfen können.

Wichtig: Für große Unternehmen oberhalb der genannten Gesamtenergieverbrauchs-Grenze ist ein Energieaudit alle vier Jahre verpflichtend durchzuführen (nach dem EDL-G).

Sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie und kümmern uns um alles – angefangen beim Förderantrag bis zur Umsetzung durch unser Ingenieursteam.

Energieberatung nach der DIN V 18599

Die energetischen Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude werden in der DIN V 18599 aufgezeigt. Dort werden Maßnahmen beschrieben, deren Ziel es ist, abgestimmt Schritt für Schritt (Sanierungsfahrplan) eine energetische Modernisierung oder durch eine umfassende Sanierung (Sanierung in einem Zug) den Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen.

Diese Energieberatung wird vom BAFA im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 2) gefördert.

Förderungswürdig sind Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Damit sollen die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt ausgeschöpft werden.

Auch hier beträgt die Förderhöhe 80 % des Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 €. Das richtet sich nach der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes. Wie viel Sie durch unsere Beratung an Energiekosten einsparen, sagen wir Ihnen ebenso genau, wie die Höhe der Förderung, die Ihnen zusteht. Höchste Zeit, zu uns zu kommen.

Energiemanagementsystem – ISO 50001

Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und Optimierung der Energieeffizienz sind langfristig angelegt. Deshalb ist die Etablierung eines Energiemanagementsystems sinnvoll. ISO 50001 ist eine freiwillige internationale Norm. Sie gilt für Organisationen jeder Größe und enthält Anforderungen für die Einführung und Verwaltung des Managementsystems. Ziel ist es, den Energieverbrauch kontinuierlich zu senken und die Energieeffizienz des gesamten Unternehmens zu steigern.

Die Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 erlaubt die planmäßige und konsequente Optimierung der bezogenen Energie eines Unternehmens. Es kann als eigenständiges Managementsystem eingeführt werden oder in bestehende Managementsysteme wie das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 integriert werden.

Die Vorteile der Einführung der ISO 50001 liegen auf der Hand:

  • Kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz, Energienutzung und des Energieverbrauchs
  • Systematische Identifizierung von Abweichungen und Auffälligkeiten
  • Nutzung von strom- und energiesteuerlichen Vorteilen wie dem Spitzenausgleich § 10 StromStG / § 55 EnergieStG
  • Entlastung für stromintensive Unternehmen im Energiebereich: Besondere Ausgleichsregelung, Carbon Leakage Entlastung nach § 11 BEHG
  • Glaubwürdigkeit der Kommunikation über die Bemühungen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihr Weg zur ISO 50001 aussehen kann. Denn darin haben wir Erfahrung und Kompetenz.

Fördermittelberatung

Der Energiebereich bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten. Ob für Produktionsanlagen, Wärmetechnik und/oder Kältetechnik, Umrüstung auf LED-Beleuchtung oder Wärmerückgewinnung – für fast alles gibt es Zuschüsse vom Staat oder den zuständigen Landesbanken. Voraussetzung ist, dass die neuen Anlagen energieeffizienter sind als die bisherigen, also konkret zur Energieeinsparung beitragen.

Für Sie als Unternehmen heißt das, Sie profitieren doppelt: Einerseits sparen Sie Energie und damit Kosten, andererseits erhalten Sie für Ihre Investition Geld vom Staat. Doch damit Sie die vollen Fördermengen abschöpfen können, gibt es einiges zu beachten.

Wir prüfen gerne Ihre Fördermöglichkeiten, um für Sie das rauszuholen, was Ihnen zusteht. Doch wir gehen weiter und sagen Ihnen auch, für welche Förderszenarien Sie das Gutachten eines zertifizierten Ingenieurs benötigen. Sollte Ihr Projekt eine entsprechende Begutachtung erfordern, sind unsere Ingenieure für Sie da. Diese Fachleute sind für alle energetischen Fördergutachten zertifiziert und unterstützen Sie gerne bei Ihren Vorhaben.

E-Ladeinfrastruktur

Voll im Trend: Immer mehr Unternehmen setzen auf E-Mobilität und möchten Ihren Mitarbeitern und Kunden E-Lademöglichkeiten vor Ort anbieten. Dafür lohnt sich (?) eine Investition in E-Ladesäulen, Wallboxen oder ganze Ladeinfrastrukturen.

Die gute Nachricht dazu: Es gibt Fördermöglichkeiten!

→ Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist förderfähig mit bis zu 60 % der Gesamtkosten. Aktuell ist die Antragstellung beendet, ein Folgeprogramm steht noch nicht fest. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

→ Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung sind mit 900 € pro Ladepunkt (maximal 45.000 € je Standort) förderfähig. Je nach Bundesland kann die Förderung noch höher ausfallen.

Informationen zu Ihrer individuellen Förderung zahlen sich auf jeden Fall aus!

Energiedatenerfassung und Lastspitzenmanagement

Es ist die dringlichste Aufgabe unserer Zeit: Energie einsparen wird vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen der letzten Jahre immer wichtiger. Die Politik hat das erkannt und die Energiewende eingeleitet.

Doch wer Energie einsparen möchte, muss sich zunächst einen sicheren Überblick über die größten Energieverbraucher im eigenen Unternehmen verschaffen. Denn nur so sind sinnvolle und zielführende Maßnahmen möglich. An dieser Stelle kommt bwh mit der Kompetenz in Mess-, Steuerungs- und Optimierungstechnik ins Spiel.

Mithilfe von Energie-Messgeräten lassen sich die Energieflüsse in Ihrem Unternehmen verfolgen und Stromfresser eindeutig identifizieren. Durch intelligente Steuerungs- und Regeltechnik können Sie zudem einen Teil Ihrer Netzentgelte sparen. Mit diesen smarten Anwendungen lassen sich Ihre Lastspitzen glätten und somit die netzseitigen Leistungskosten senken. Die passgenaue Monitoring-Software wertet Ihre Messdaten aus. Damit ist der erste Schritt in Richtung eines umfassenden Energiemanagementsystems gelegt. Und Sie haben die Gewissheit, auf die kommenden energiepolitischen Herausforderungen gut vorbereitet zu sein.

Sie können sofort von der langjährigen Erfahrung unserer Experten im Energiedatenmanagement profitieren. Sprechen Sie jetzt mit uns, um schon morgen spürbar Energie einzusparen.

Blindstromkompensation

Blindstrom und die daraus resultierende Blindleistung belasten Stromnetze und Unternehmen. Denn die nicht nutzbare Blindleistung wird oft zu einem zusätzlichen Kostenfaktor auf der Stromrechnung.

Als Nebenprodukt der Energielieferung steht Blindstrom für Energie, die zwar transportiert, aber beim Verbraucher nicht umgewandelt wird. Das bedeutet für Netze und Transformatoren eine zusätzliche Belastung und ist daher unerwünscht.

Eine Blindstromkompensationsanlage reduziert den Anteil des bezogenen Blindstroms und entlastet so das Stromnetz. Durch eine professionelle Kompensation der Blindleistung wird die elektrische Verteilung effizienter und stabiler. Damit verringert eine ordentlich kompensierte Anlage Energie-Verluste und Spannungsabfälle, was wiederum die optimale Dimensionierung von elektrischen Geräten erlaubt.

Vermeiden Sie Blindstrom-Kosten auf Ihrer Stromabrechnung! Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, damit diese Kosten endgültig der Vergangenheit angehören.

Umrüstung auf LED-Beleuchtung

Inzwischen ist jedem ein Licht aufgegangen – durch die Umrüstung auf LED-Beleuchtung lassen sich spürbar Energiekosten einsparen. Und obwohl eine solche Umrüstung eine der am schnellsten amortisierenden Investitionen im Bereich Energieeinsparungen ist, haben viele Unternehmen noch veraltete Leuchtstoffröhren oder andere stromfressende Leuchtkörper in ihren Anlagen verbaut.

Als Experten für die Vermeidung von Energieverschwendung und der damit verbundenen Ausgaben, zeigen wir unseren Kunden den schnellsten Weg zum Umrüsten. Zudem weisen wir auf alle Mittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude hin. Denn da gibt es aktuell Zuschüsse vom BAFA für die Umrüstung auf LED von bis zu 20 %. Und das einschließlich der Nebenkosten für Demontage, Installation und Steuerung. Die kurze Amortisationszeit in Verbindung mit der Fördermöglichkeit macht diese Investition zu einem interessanten Faktor in der betrieblichen Kostenrechnung.

Zu unserer Kompetenz bei Planung und Förderung bieten wir auch Unterstützung bei der praktischen Umsetzung. Denn dabei geht es nicht nur um den Austausch von alten Glühbirnen. Zusammen mit unseren Lichtplanern können wir Ihr optimales Lichtkonzept erarbeiten und Einsparpotenziale aufzeigen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung, damit sparen Sie Zeit und schonen Ihre Nerven.

Messstelleninstallation und -betrieb mit Auswertung

Bereits im Jahr 2016 ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) in Kraft getreten. Es stellt den zentralen Kern zur Digitalisierung der Energiewende dar. Im MSBG ist der bundesweite Einsatz von Intelligenten Mess-Systemen (IMS) für alle gewerblichen Messstellen ab 6.000 kWh Verbrauch vorgesehen. In der Umsetzung bedeutet das in den kommenden Jahren den Austausch alter mechanischer Stromzähler gegen digitale, intelligente Messsysteme.

Doch im gleichen Zug wurde die Liberalisierung des Messstellenbetriebs beschlossen. Konkret bedeutet das, dass Kunden nicht nur Ihren Stromversorger frei wählen können, sondern auch Ihren Strom-Messstellenbetreiber. Das öffnet Potenziale für Einsparungen, die wir Ihnen gerne aufzeigen.

Nutzen Sie den nächsten Schritt in die digitale Zukunft zur Kostenreduzierung. Dazu überprüfen wir Ihre Aufwände für den Messstellenbetrieb und das damit verbundene Einsparpotenzial.

Leistungen im Bereich Effizienz

Energieaudit nach der DIN EN 16247

Das Energieaudit nach der DIN EN 16247 ist eine Bestandsaufnahme und eine energetische Bewertung des Energieeinsatzes und des Energieverbrauchs. Es verschafft Unternehmen einen verlässlichen Überblick über den Status Quo der Energienutzung – sowohl in Hinblick auf den Verbrauch als auch auf den Ort, wo dieser entsteht. Daraus lassen sich Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz samt Wirtschaftlichkeitsberechnung ableiten.

Deshalb ist ein Energieaudit für jedes Unternehmen sinnvoll, unabhängig von Art und Größe. Die Ergebnisse helfen, die Energieeffizienz zu verbessern und den Energieverbrauch zu senken.

Ein weiterer Vorteil für Unternehmen liegt darin, dass im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 1) das Energieaudit durch das BAFA gefördert wird. Konkret bring das für KMU oder große Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch von max. 500.000 kWh/Jahr eine Erstattung von 80 %, maximal jedoch 6.000 €, der Beratungskosten. Natürlich sagen wir Ihnen, wie Sie diese Förderung optimal ausschöpfen können.

Wichtig: Für große Unternehmen oberhalb der genannten Gesamtenergieverbrauchs-Grenze ist ein Energieaudit alle vier Jahre verpflichtend durchzuführen (nach dem EDL-G).

Sprechen Sie uns unverbindlich an. Wir beraten Sie und kümmern uns um alles – angefangen beim Förderantrag bis zur Umsetzung durch unser Ingenieursteam.

Energieberatung nach der DIN V 18599

Die energetischen Sanierungskonzepte für Nichtwohngebäude werden in der DIN V 18599 aufgezeigt. Dort werden Maßnahmen beschrieben, deren Ziel es ist, abgestimmt Schritt für Schritt (Sanierungsfahrplan) eine energetische Modernisierung oder durch eine umfassende Sanierung (Sanierung in einem Zug) den Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen.

Diese Energieberatung wird vom BAFA im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (Modul 2) gefördert.

Förderungswürdig sind Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen. Damit sollen die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt ausgeschöpft werden.

Auch hier beträgt die Förderhöhe 80 % des Beratungshonorars, maximal jedoch 8.000 €. Das richtet sich nach der Nettogrundfläche des betreffenden Gebäudes. Wie viel Sie durch unsere Beratung an Energiekosten einsparen, sagen wir Ihnen ebenso genau, wie die Höhe der Förderung, die Ihnen zusteht. Höchste Zeit, zu uns zu kommen.

Energiemanagementsystem – ISO 50001

Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs und Optimierung der Energieeffizienz sind langfristig angelegt. Deshalb ist die Etablierung eines Energiemanagementsystems sinnvoll. ISO 50001 ist eine freiwillige internationale Norm. Sie gilt für Organisationen jeder Größe und enthält Anforderungen für die Einführung und Verwaltung des Managementsystems. Ziel ist es, den Energieverbrauch kontinuierlich zu senken und die Energieeffizienz des gesamten Unternehmens zu steigern.

Die Einführung des Energiemanagementsystems nach ISO 50001 erlaubt die planmäßige und konsequente Optimierung der bezogenen Energie eines Unternehmens. Es kann als eigenständiges Managementsystem eingeführt werden oder in bestehende Managementsysteme wie das Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder das Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001 integriert werden.

Die Vorteile der Einführung der ISO 50001 liegen auf der Hand:

  • Kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz, Energienutzung und des Energieverbrauchs
  • Systematische Identifizierung von Abweichungen und Auffälligkeiten
  • Nutzung von strom- und energiesteuerlichen Vorteilen wie dem Spitzenausgleich § 10 StromStG / § 55 EnergieStG
  • Entlastung für stromintensive Unternehmen im Energiebereich: Besondere Ausgleichsregelung, Carbon Leakage Entlastung nach § 11 BEHG
  • Glaubwürdigkeit der Kommunikation über die Bemühungen zur Verbesserung der Energieeffizienz

Erfahren Sie mehr darüber, wie Ihr Weg zur ISO 50001 aussehen kann. Denn darin haben wir Erfahrung und Kompetenz.

Fördermittelberatung

Der Energiebereich bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten. Ob für Produktionsanlagen, Wärmetechnik und/oder Kältetechnik, Umrüstung auf LED-Beleuchtung oder Wärmerückgewinnung – für fast alles gibt es Zuschüsse vom Staat oder den zuständigen Landesbanken. Voraussetzung ist, dass die neuen Anlagen energieeffizienter sind als die bisherigen, also konkret zur Energieeinsparung beitragen.

Für Sie als Unternehmen heißt das, Sie profitieren doppelt: Einerseits sparen Sie Energie und damit Kosten, andererseits erhalten Sie für Ihre Investition Geld vom Staat. Doch damit Sie die vollen Fördermengen abschöpfen können, gibt es einiges zu beachten.

Wir prüfen gerne Ihre Fördermöglichkeiten, um für Sie das rauszuholen, was Ihnen zusteht. Doch wir gehen weiter und sagen Ihnen auch, für welche Förderszenarien Sie das Gutachten eines zertifizierten Ingenieurs benötigen. Sollte Ihr Projekt eine entsprechende Begutachtung erfordern, sind unsere Ingenieure für Sie da. Diese Fachleute sind für alle energetischen Fördergutachten zertifiziert und unterstützen Sie gerne bei Ihren Vorhaben.

E-Ladeinfrastruktur

Voll im Trend: Immer mehr Unternehmen setzen auf E-Mobilität und möchten Ihren Mitarbeitern und Kunden E-Lademöglichkeiten vor Ort anbieten. Dafür lohnt sich (?) eine Investition in E-Ladesäulen, Wallboxen oder ganze Ladeinfrastrukturen.

Die gute Nachricht dazu: Es gibt Fördermöglichkeiten!

→ Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur ist förderfähig mit bis zu 60 % der Gesamtkosten. Aktuell ist die Antragstellung beendet, ein Folgeprogramm steht noch nicht fest. Wir halten Sie dazu auf dem Laufenden.

→ Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung sind mit 900 € pro Ladepunkt (maximal 45.000 € je Standort) förderfähig. Je nach Bundesland kann die Förderung noch höher ausfallen.

Informationen zu Ihrer individuellen Förderung zahlen sich auf jeden Fall aus!

Energiedatenerfassung und Lastspitzenmanagement

Es ist die dringlichste Aufgabe unserer Zeit: Energie einsparen wird vor dem Hintergrund der Klimaveränderungen der letzten Jahre immer wichtiger. Die Politik hat das erkannt und die Energiewende eingeleitet.

Doch wer Energie einsparen möchte, muss sich zunächst einen sicheren Überblick über die größten Energieverbraucher im eigenen Unternehmen verschaffen. Denn nur so sind sinnvolle und zielführende Maßnahmen möglich. An dieser Stelle kommt bwh mit der Kompetenz in Mess-, Steuerungs- und Optimierungstechnik ins Spiel.

Mithilfe von Energie-Messgeräten lassen sich die Energieflüsse in Ihrem Unternehmen verfolgen und Stromfresser eindeutig identifizieren. Durch intelligente Steuerungs- und Regeltechnik können Sie zudem einen Teil Ihrer Netzentgelte sparen. Mit diesen smarten Anwendungen lassen sich Ihre Lastspitzen glätten und somit die netzseitigen Leistungskosten senken. Die passgenaue Monitoring-Software wertet Ihre Messdaten aus. Damit ist der erste Schritt in Richtung eines umfassenden Energiemanagementsystems gelegt. Und Sie haben die Gewissheit, auf die kommenden energiepolitischen Herausforderungen gut vorbereitet zu sein.

Sie können sofort von der langjährigen Erfahrung unserer Experten im Energiedatenmanagement profitieren. Sprechen Sie jetzt mit uns, um schon morgen spürbar Energie einzusparen.

Blindstromkompensation

Blindstrom und die daraus resultierende Blindleistung belasten Stromnetze und Unternehmen. Denn die nicht nutzbare Blindleistung wird oft zu einem zusätzlichen Kostenfaktor auf der Stromrechnung.

Als Nebenprodukt der Energielieferung steht Blindstrom für Energie, die zwar transportiert, aber beim Verbraucher nicht umgewandelt wird. Das bedeutet für Netze und Transformatoren eine zusätzliche Belastung und ist daher unerwünscht.

Eine Blindstromkompensationsanlage reduziert den Anteil des bezogenen Blindstroms und entlastet so das Stromnetz. Durch eine professionelle Kompensation der Blindleistung wird die elektrische Verteilung effizienter und stabiler. Damit verringert eine ordentlich kompensierte Anlage Energie-Verluste und Spannungsabfälle, was wiederum die optimale Dimensionierung von elektrischen Geräten erlaubt.

Vermeiden Sie Blindstrom-Kosten auf Ihrer Stromabrechnung! Nehmen Sie jetzt Kontakt mit uns auf, damit diese Kosten endgültig der Vergangenheit angehören.

Umrüstung auf LED-Beleuchtung

Inzwischen ist jedem ein Licht aufgegangen – durch die Umrüstung auf LED-Beleuchtung lassen sich spürbar Energiekosten einsparen. Und obwohl eine solche Umrüstung eine der am schnellsten amortisierenden Investitionen im Bereich Energieeinsparungen ist, haben viele Unternehmen noch veraltete Leuchtstoffröhren oder andere stromfressende Leuchtkörper in ihren Anlagen verbaut.

Als Experten für die Vermeidung von Energieverschwendung und der damit verbundenen Ausgaben, zeigen wir unseren Kunden den schnellsten Weg zum Umrüsten. Zudem weisen wir auf alle Mittel im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude hin. Denn da gibt es aktuell Zuschüsse vom BAFA für die Umrüstung auf LED von bis zu 20 %. Und das einschließlich der Nebenkosten für Demontage, Installation und Steuerung. Die kurze Amortisationszeit in Verbindung mit der Fördermöglichkeit macht diese Investition zu einem interessanten Faktor in der betrieblichen Kostenrechnung.

Zu unserer Kompetenz bei Planung und Förderung bieten wir auch Unterstützung bei der praktischen Umsetzung. Denn dabei geht es nicht nur um den Austausch von alten Glühbirnen. Zusammen mit unseren Lichtplanern können wir Ihr optimales Lichtkonzept erarbeiten und Einsparpotenziale aufzeigen. Zudem unterstützen wir Sie bei der Beantragung der Förderung, damit sparen Sie Zeit und schonen Ihre Nerven.

Messstelleninstallation und -betrieb mit Auswertung

Bereits im Jahr 2016 ist das neue Messstellenbetriebsgesetz (MSBG) in Kraft getreten. Es stellt den zentralen Kern zur Digitalisierung der Energiewende dar. Im MSBG ist der bundesweite Einsatz von Intelligenten Mess-Systemen (IMS) für alle gewerblichen Messstellen ab 6.000 kWh Verbrauch vorgesehen. In der Umsetzung bedeutet das in den kommenden Jahren den Austausch alter mechanischer Stromzähler gegen digitale, intelligente Messsysteme.

Doch im gleichen Zug wurde die Liberalisierung des Messstellenbetriebs beschlossen. Konkret bedeutet das, dass Kunden nicht nur Ihren Stromversorger frei wählen können, sondern auch Ihren Strom-Messstellenbetreiber. Das öffnet Potenziale für Einsparungen, die wir Ihnen gerne aufzeigen.

Nutzen Sie den nächsten Schritt in die digitale Zukunft zur Kostenreduzierung. Dazu überprüfen wir Ihre Aufwände für den Messstellenbetrieb und das damit verbundene Einsparpotenzial.

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