ÜBER UNS
HERZLICH WILLKOMMEN…
…BEI IHREN ENERGIE-EXPERTEN IN PLEINFELD, IM HERZEN BAYERNS
Wir sind Spezialisten, wenn es darum geht, für Unternehmen und Institutionen mit hohem Energieverbrauch Einsparungs- und Erstattungspotenziale im Strom- und Energiesteuerbereich sowie im Bereich der Abgaben und Umlagen aufzudecken. Speziell für produzierende Unternehmen sieht der Gesetzgeber für bestimmte Produktionsprozesse und -verfahren höhere Vergütungen vor.
Seit über 18 Jahren sind wir erfolgreich als Energiedienstleister für Unternehmen und sonstige Institutionen mit hohem Energieverbrauch im deutschen Markt tätig.
Unser Ansatz:
Unsere Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis des für Sie erzielten Erfolgs! Da jedes Unternehmen einen anderen Energieverbrauch, Energiepreis sowie ein unterschiedliches Abnahmeverhalten hat, benötigt jedes Unternehmen eine eigene Betrachtungsweise. Entsprechend können weitere Dienstleistungen dazukommen, die nicht zu unserem Portfolio gehören.
Dann entstehen zum Honorar auf Erfolgsbasis gemäß des Bearbeitungsaufwands weitere Kosten, die wir transparent abrechnen.
Über Uns
HERZLICH WILLKOMMEN…
…BEI IHREN ENERGIE-EXPERTEN IN PLEINFELD, IM HERZEN BAYERNS
Wir sind Spezialisten, wenn es darum geht, für Unternehmen und Institutionen mit hohem Energieverbrauch Einsparungs- und Erstattungspotenziale im Strom- und Energiesteuerbereich sowie im Bereich der Abgaben und Umlagen aufzudecken. Speziell für produzierende Unternehmen sieht der Gesetzgeber für bestimmte Produktionsprozesse und -verfahren höhere Vergütungen vor.
Seit über 18 Jahren sind wir erfolgreich als Energiedienstleister für Unternehmen und sonstige Institutionen mit hohem Energieverbrauch im deutschen Markt tätig.
Unser Ansatz:
Unsere Vergütung erfolgt grundsätzlich auf Basis des für Sie erzielten Erfolgs! Da jedes Unternehmen einen anderen Energieverbrauch, Energiepreis sowie ein unterschiedliches Abnahmeverhalten hat, benötigt jedes Unternehmen eine eigene Betrachtungsweise. Entsprechend können weitere Dienstleistungen dazukommen, die nicht zu unserem Portfolio gehören.
Dann entstehen zum Honorar auf Erfolgsbasis gemäß des Bearbeitungsaufwands weitere Kosten, die wir transparent abrechnen.
Unser Motto: Erfolg durch Effizienz
Wenn Sie durch den richtigen Einsatz der Mittel Ihre Ziele schnell und sicher erreichen, erst dann sind wir zufrieden. Wir entwickeln für Sie ein Energiekonzept, das innovativ, wirtschaftlich, praktisch und langfristig ausgelegt ist.
Wir streben mit Ihnen eine langfristige Zusammenarbeit an, die durch Vertrauen und Offenheit geprägt ist. Alle Daten, die wir von Ihnen erhalten, behandeln wir streng vertraulich. Im Gegenzug erhalten Sie von uns jederzeit und völlig transparent alle relevanten Marktinformationen. Auf diese Weise zeigen wir auf, wie sehr es sich für Sie lohnt, mit uns zusammenzuarbeiten.
Fazit: Mit uns können Sie sich entspannt zurücklehnen!
Meilensteine der bwh-energy GmbH
Das Team
Unsere 5 Stufen zum erfolgreichen Energiekonzept
1. Vor-Ort-Termin:
Wir beraten Sie ausführlich zu unseren Leistungen und Lösungen und zeigen Ihnen detailliert auf, welche Unterlagen wir von Ihnen für die Erstellung Ihres maßgeschneiderten Energiekonzeptes benötigen. Darüber hinaus machen wir uns ein umfassendes Bild von den Produktionsbedingungen in Ihrem Unternehmen. Auf dieser Basis können wir Ihre Einsparungs- und Rückerstattungspotenziale noch zielgerichteter aufdecken.
2. Analysephase:
Auf Basis unserer geführten Gespräche sowie Ihrer Unterlagen prüfen und dokumentieren wir Ihre Rückerstattungs- und Einsparungspotenziale. Dabei arbeiten wir intern Hand in Hand mit unseren erfahrenen Technikern, unserer Rechtsabteilung sowie mit einer renommierten Steuerberatungskanzlei, die Ihren Sitz direkt in unserem Unternehmen in Pleinfeld hat.
3. Umsetzungsphase:
Wir bereiten alle für Sie relevanten Anträge unterschriftsreif auf und präsentieren Ihnen unsere erzielten Ergebnisse inkl. der möglichen Höhe der von uns ermittelten Einsparungspotenziale.
4. Kontrollphase:
Wir prüfen Ihre Bescheide und Vergütungen und übernehmen für Sie die komplette Korrespondenz mit den zuständigen Ämtern und Behörden. Sie können sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren!
5. Ziel:
Unser gemeinsames Ziel ist dann erreicht, wenn Sie den Geldeingang des gewonnenen Potenzials auf Ihrem Konto verzeichnen. Frühestens zu diesem Zeitpunkt erfolgt unsere Vergütung. Die hier dargestellten, unverbindlichen Leistungen, vergüten Sie ausschließlich auf Basis des erzielten Erfolgs. Somit tragen Sie während des gesamten Prozesses keinerlei Kostenrisiko!
Fallbeispiel
Für unseren Kunden, der als namhafter Landmaschinenhersteller neben der Herstellung von Traktoren und Dieselmotoren auch die Beschichtung und Lackierung dieser Maschinen für seine Kunden anbietet, konnten wir unter Berücksichtigung der bestimmten Prozesse und Verfahren bei der Antragstellung eine Mehrvergütung im fünfstelligen Bereich erzielen.
Stellenangebote
Sie möchten Teil unseres Teams werden? Dann werfen Sie doch einen Blick auf unsere Angebote. Und sollte nichts dabei sein, freuen wir uns trotzdem über Ihre Initiativbewerbung.
Atypische Netznutzung
Eine naheliegende, aber oft verkannte Möglichkeit zur Reduzierung der Netzkosten ist die atypische Netznutzung. Diese bietet sich grundsätzlich für jeden Letztverbraucher mit einer Abnahme von mindestens 100 kW Leistung aus dem Stromnetz an. Wir zeigen Ihnen, wie Sie damit schnell und unkompliziert Kosten senken können.
Doch was bedeutet atypisch konkret? Die Verteilnetzbetreiber in Deutschland legen jährlich sogenannte Hochlastzeitfenster fest. Wie der Name schon sagt, stellen diese die Zeiträume dar, in welchen das jeweilige Stromnetz am stärksten belastet ist. Wenn Sie genau in diesen Zeitfenstern weniger Strom verbrauchen, dann verhalten Sie sich atypisch. Das eröffnet Ihnen die Möglichkeit, in den Genuss einer Netzentgeltreduzierung von bis zu 80 % zu kommen. Damit sparen Sie spürbar, ohne investieren zu müssen.
Alles, was Sie dazu brauchen, ist unsere spezielle Software gepaart mit unserem jahrzehntelangen Know-how. Mit dieser Kombination überprüfen wir Ihr Strom-Abnahmeverhalten hinsichtlich der komplexen Voraussetzungen. Auf Basis der so erhobenen Daten beantragen wir die Reduzierung Ihrer Netzentgelte bei der zuständigen Regulierungsbehörde – sicher und zuverlässig.
Besondere Ausgleichsregelung
Der Energiemarkt ist in ständiger Bewegung. Entsprechend ist der Gesetzgeber gezwungen, auf Veränderungen zu reagieren. So betraf die „Besondere Ausgleichsregelung“ (BesAR) bis zum Begrenzungsjahr 2022 die Reduzierung der EEG-Umlage, der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage. Die EEG-Umlage wird jedoch zum 01.07.2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf 0,00 ct/kWh gesetzt und wird daher nicht mehr Bestandteil der Beantragung der „Besonderen Ausgleichsregelung“ sein.
Die Bundesregierung will sicherstellen, dass die Umlageabsenkung zu einer spürbaren Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten führt. Deshalb enthält das Gesetz Regelungen zur Weitergabe der Absenkung. Stromlieferanten werden in den jeweiligen Verträgen verpflichtet, eine entsprechende Absenkung der Preise zum 1. Juli 2022 vorzunehmen.
Als Teil des als „Osterpaket“ bekannten Sofortprogramms wird die Bundesregierung den Netzumlagen, also der KWKG-Umlage und der Offshore-Netz-Umlage, mit einem neuen Energie-Umlage-Gesetz (EnUG) eine vereinheitlichte Rechtsgrundlage geben. Deshalb ist ein Blick auf die beiden verbleibenden Umlagen unumgänglich. Denn die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage bleiben weiterhin begrenzungsfähig.
Den Aufwand einer Prüfung der Voraussetzungen für eine Reduzierung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage können Sie getrost uns bei bwh überlassen. Das ist unser tägliches Geschäft. Entsprechend routiniert und effizient können wir Ihnen dazu eine verbindliche Antwort geben.
Konzessionsabgabenbefreiung Strom
Jeder Letztverbraucher in Deutschland muss die sogenannte Konzessionsabgabe zahlen. Diese wird von Städten und Gemeinden gegenüber den Betreibern der Strom- und Gasnetze erhoben. Die Erhebung ist darin begründet, dass diese ihre Leitungen oft über oder unter öffentlichen Straßen und Wegen verlegen. Hierfür verlangen Städte und Gemeinden eine Gebühr – die Konzessionsabgabe. Diese findet sich durch das Umlagen-Prinzip am Ende beim Letztverbraucher auf der Energierechnung wieder.
Sondervertragskunden – das sind in der Regel Gewerbe- und Industriekunden – haben im Rahmen der Konzessionsabgabenverordnung die Möglichkeit sich komplett von der Zahlung der Konzessionsabgabe befreien zu lassen. Voraussetzung dafür ist, dass der individuelle Jahresdurchschnitts-Strompreis den vom BMWK veröffentlichten Grenzpreis des jeweiligen Betrachtungsjahres unterschreitet.
Wir kennen den aktuellen, vom BMWK publizierten Grenzpreis. Deshalb können wir Ihnen verbindlich sagen, ob auch Sie diesen Grenzpreis für Strom unterschreiten. Ist dies der Fall, leiten wir alle weiteren Schritte ein, um Sie von der Konzessionsabgabe befreien zu lassen.
§ 19 StromNEV-Umlage – die richtige Eingruppierung ist wichtig
Jeder Letztverbraucher muss sie zahlen – die §19 StromNEV-Umlage. Doch nicht jeder Verbraucher weiß, dass es hier verschiedene Möglichkeiten der Reduzierung gibt. Da oft ein Einsparpotenzial brach liegt, kommen wir mit Wissen und Erfahrung ins Spiel.
Grundsätzlich zahlt jeder Stromkunde für die erste GWh (1.000.000 kWh) den vollen Umlagesatz und ist damit der Letztverbrauchergruppe A zugeordnet. Ab der 1.000.001. kWh kann der Stromkunde in die Letztverbrauchergruppe B eingeordnet werden, in welcher ein reduzierter Umlagesatz gilt. Dafür ist es notwendig, dass er seinen jährlichen Meldepflichten nachkommt.
Wer deutlich mehr verbraucht, für den ist eine weitere Reduzierung im Rahmen der Letztverbrauchergruppe C möglich. Hierzu wird ein Anteil der Stromkosten eines Letztverbrauchers am Umsatz von min. 5 % angesetzt.
Eine Prüfung des eigenen Stromverbrauchs ist auf jeden Fall sinnvoll. Es gehört zu unserem täglichen Geschäft, diesen Bereich hinsichtlich einer Reduzierung für Sie zu prüfen. Um Ihrer jährlichen Meldepflicht nachzukommen, kümmern wir uns um die Formalitäten und halten die Termine ein. So haben Sie den Kopf für Ihr Kerngeschäft frei.
Carbon-Leakage-Entlastung
Die Inverkehrbringer von Erdgas, Flüssiggas, Heizöl, Benzin und Diesel müssen seit 2021 auf nationaler Ebene CO2-Zertifikate kaufen. Die Kosten für diese Zertifikate geben diese Inverkehrbringer (Lieferanten) dann an die Letztverbraucher weiter in Form einer zusätzlichen Umlage beispielsweise auf der Erdgasrechnung: die CO2-Abgabe oder auch CO2-Umlage.
Viele deutsche Unternehmen stehen mit ihren Produkten im internationalen Wettbewerb und können diese zusätzlichen Kosten oft nicht durch eine Erhöhung der Produktpreise ausgleichen. In diesen Fällen besteht die Gefahr, dass die Produktion ins Ausland verlagert wird und dort zu insgesamt höheren Emissionen führt. Dies nennt man „Carbon Leakage“.
Wenn Sie als Unternehmen von diesen zusätzlichen CO2-Kosten stark betroffen sind, können Sie sich einen erheblichen Teil davon wiedererstatten lassen. Diese Entlastung nennt sich „Carbon-Leakage-Entlastung“ und wird im Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) geregelt.
Wie bei vielen anderen Entlastungsmöglichkeiten gilt es auch hier, zunächst einige Hürden zu überwinden. Um diese Entlastung zu erhalten, müssen Sie beispielsweise einer Branche aus der sog. Sektorliste zuzuordnen sein. Zudem müssen Sie ab 2023 Gegenleistungen erbringen, um die Erstattung auch weiterhin erhalten zu können.
Wie leicht nachzuvollziehen ist, sind die Prüfung der Entlastung sowie die Antragstellung sehr komplex und zeitaufwändig. Von unserem Know-how können Sie daher doppelt profitieren: durch die Entlastung und durch die Einsparung interner Kosten. Und Sie stellen Ressourcen frei, um sich um Ihr eigentliches Tagesgeschäft kümmern zu können. Diese Argumente sprechen dafür, mit uns Kontakt aufzunehmen und die Möglichkeiten für Ihr Unternehmen prüfen zu lassen.